Reiserücktrittskostenversicherung
Als
Mieter einer Ferienwohnung dieses Büros sind Sie automatisch durch die
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Europæiske geschützt.
EUROPÆISKE´S
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Obligatorische
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Versicherungsbedingungen
Nr. 391B – Nachtrag zum änischen Versicherungsvertragsgesetz
1.0
Definitionen
Achten
Sie bitte darauf, dass Wörter, durch Kursivschrift hervorgehoben, in
Ziffer 2.7. definiert sind.
1.1
Versicherungssumme
Der
Preis des Mietvertrags/der Pauschalreise exklusive der Versicherungsprämie.
1.2
Versicherte Personen
Die
in der Mietbestätigung bzw. im Mietvertrag angeführten Personen, die
nachfolgend als Versicherte bezeichnet werden.
1.3
Versicherungsperiode
Abbestellung
(Ziffer 2):
Der
Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlung des
Depositums bzw. des Mietzinsbetrages an das Vermietungsbüro und dauert
bis zum Anfang der Mietperiode/Pauschalreise.
Die
Versicherung deckt eine Unterbrechung der ietperiode/der Pauschalreise (aus
den unter Ziffer 2 angeführten Gründen)
1.4
Umfang des Versicherungsschutzes
Die
folgenden angeführten Gründe, die zum Nichtantreten oder Unterbrechen
der Mietperiode/ der Pauschalreise führen, haben ein Inkrafttreten des
Versicherungs-schutzes zur Folge:
Todesfall
oder ein ernsthafter, akuter Krankheitsfall oder ein Unfall, der
eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder
dergleichen für den Versicherten oder dessen Ehegatten oder Lebensgefährten,
dessen Eltern, Geschwister oder Kinder erforderlich macht.
Feuer
oder Einbruch in die Privatwohnung oder das Unternehmen des Versicherten
unmittelbar vor der Abreise.
eine
unerwartete Kündigung des Versicherten von Arbeitgeberseite oder
der
Versicherte fängt eine neue Arbeit an in Verbindung mit der unerwarteten
Kündigung, das bedeutet, dass der Versicherte keine Möglichkeit hat,
Urlaub in der Mietperiode/ innerhalb der Dauer der Pauschalreise zu
machen.
1.5
Umfang des Versicherungsschutzes
Abbestellung
Die
Versicherung deckt den Teil des Mietzinses des Versicherten, auf den der
Vermieter im Falle der Abbestellung des Aufenthalts/ der Pauschalreise während
der Versicherungsperiode Anspruch hat.
Unterbrechung
Die
Versicherung deckt die Zahlung des Versicherten für die Tage, in denen
der Aufenthalt/ die Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann,
d.h. von dem Tage an dem der Versicherte die Ferienwohnung verlassen hat.
1.6
Es gelten die folgenden Ausnahmen
Es
besteht kein Versicherungsschutz sofern der Krankheitsfall oder Unfall,
der die Ursache der Abbestellung bzw. Unterbrechung ist, bei Abschluss der
Versicherung schon besteht und ein angemessener Behandlungsbedarf vor
Beginn der Mietperiode schon zu erwarten war.
1.7
Selbstbeteiligung
Bei
jedweder Unterbrechung der Mietperiode/ der auschalreise ist eine
Selbstbeteiligung entsprechend 25 % des restlichen Mietzinsbetrags zu
leisten.
1.8
Sonderbedingungen
Hat
die, die Abbestellung bzw. Unterbrechung verursachende, Person, ihr 75.
Lebensjahr vollendet, so beschränkt sich die Schadensersatzpflicht der
Versicherungs-gesellschaft auf ein Maximum von DKK 10.000,- pro Mietverhältnis,
ungeachtet dessen, dass die vereinbarte Versicherungssumme höher ist.
1.9
Verhalten im Schadenfall
Jeglicher
Fall von Schaden ist vom Versicherten dem Vermietungsbüro sofort zu
melden.
Krankheit/
Unfall/Tod
Eine
Voraussetzung für Europæiskes Schadensersatzpflicht ist, dass der
Versicherte vom behandelnden, örtlichen Arzt eine ärztliche
Bescheinigung mit Diagnose vorweist sowie, dass der Versicherte, auf
Verlangen, dem Arzt der Europæiske Zugang zu allen relevanten
Krankenberichten, auch zu jenen über den früheren Krankheitsverlauf, gewährt.
Im Falle von Unterbrechung muss der Versicherte den örtlichen Arzt vor
der Abreise konsultieren.
Feuer
oder Einbruch
Im
Falle von Feuer oder Einbruch muss ein Polizeibericht beigefügt werden.
Arbeitslosigkeit
Im
Falle von Arbeitslosigkeit ist eine Kopie der Kündigung beizufügen.
Im
Falle des Anfangs einer neuen Anstellung ist eine Kopie des
Arbeitsvertrages beizufügen.
2
GEMEINSAME BEDINGUNGEN
2.1
Versicherungssumme
Die
in den Bedingungen aufgeführten Versicherungssummen und Teilsummen der
einzelnen Deckungssummen machen die Grenze für die Haftpflicht der Europæiske
bei allen Versicherungsereignissen aus, die während der
Versicherungsperiode/der Pauschalreise eintreffen.
2.2
Doppelversicherung
Ersatzansprüche,
die schon durch eine andere Versicherung gedeckt werden, werden von dieser
Versicherung nicht erfasst.
2.3
Regress
Im
Falle einer Auszahlung infolge dieser Reiseversicherung tritt Europæiske
in alle Ihren Rechte in der betreffenden Sache ein.
2.4 Berufungsinstanz
Im
Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherten und der
Versicherungs-gesellschaft über die vorliegende Versicherung, oder führt
ein erneuter Antrag an die Versicherungsgesellschaft zu keinem
befriedigenden Ergebnis, so hat der Versicherte die Möglichkeit einer
Berufung bei der folgenden Berufungsinstanz:
Ankenævnet for Forsikring, Anker Heegaards Gade 2, DK-1572
Kopenhagen V,
Tel.:
(+45) 33 15 89 00 (10-13 Uhr).
Berufungen
bei dieser Instanz sind auf einem Sonderformular und unter Entrichtung
einer geringfügigen Gebühr einzubringen. Das benötigte
Berufungsformular und die zur Entrichtung der Gebühr benötigte
Postgirozahlkarte sind bei
Europæiske,
Ankenævnet for Forsikring,
der
Auskunftsstelle Forsikringsoplysningen, Amaliegade 10, DK-1256 Kopenhagen
K, Tel.: +45 33 13 75 55 (10-16 Uhr) erhältlich.
2.5 Gerichtsstand:
Klagen
gegen Europæiske Rejseforsikring A/S sind vor dem Gericht Byretten oder
dem Gericht Østre Landsret in Kopenhagen, Dänemark, zu erheben.
Zwistigkeiten, die der hiesigen Versicherung entspringen sind laut dänischem
Gericht zu entscheiden.
2.6
Stempelsteuer:
Die
Stempelsteuer wird laut Paragraph 70 des dänischen Stempelgesetzes
entrichtet.
2.7
Definitionen
In
dieser Versicherung werden die nachstehenden Wörter wie folgt definiert:
Akute
Krankheit. Unter
akuter, deckungsberechtigter Krankheit ist eine neuentstandene Krankheit
gemeint, eine begründete ernsthafte Krankheit oder eine unerwartete
Verschlimmerung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
Dies
ist eine Übersetzung der Bedingungen des dänischen
Versicherungsvertrages. Im Zweifelsfalle gelten die dänischen
Originalbedingungen.
Die
Versicherung ist bei Europæiske Rejseforsikring A/S, Frederiksberg Allé
3, DK-1790 Kopenhagen V, abgeschlossen – Fernruf (+45) 33 25 25 25
(zwischen
9-16 Uhr)- Fax (+45) 33 27 82 77
E-Mail
Adresse info@europaeiske.dk.
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