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  Reiserücktrittskostenversicherung

Als Mieter einer Ferienwohnung dieses Büros sind Sie automatisch durch die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Europæiske geschützt.

EUROPÆISKE´S REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG

Obligatorische Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Versicherungsbedingungen Nr. 391B – Nachtrag zum änischen Versicherungsvertragsgesetz

1.0 Definitionen

Achten Sie bitte darauf, dass Wörter, durch Kursivschrift hervorgehoben, in Ziffer 2.7. definiert sind.

1.1 Versicherungssumme

Der Preis des Mietvertrags/der Pauschalreise exklusive der Versicherungsprämie.

1.2 Versicherte Personen

Die in der Mietbestätigung bzw. im Mietvertrag angeführten Personen, die nachfolgend als Versicherte bezeichnet werden.

1.3 Versicherungsperiode

Abbestellung (Ziffer 2):

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlung des Depositums bzw. des Mietzinsbetrages an das Vermietungsbüro und dauert bis zum Anfang der Mietperiode/Pauschalreise.

Die Versicherung deckt eine Unterbrechung der ietperiode/der Pauschalreise (aus den unter Ziffer 2 angeführten Gründen)

1.4 Umfang des Versicherungsschutzes

Die folgenden angeführten Gründe, die zum Nichtantreten oder Unterbrechen der Mietperiode/ der Pauschalreise führen, haben ein Inkrafttreten des Versicherungs-schutzes zur Folge:

Todesfall oder ein ernsthafter, akuter Krankheitsfall oder ein Unfall, der eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder dergleichen für den Versicherten oder dessen Ehegatten oder Lebensgefährten, dessen Eltern, Geschwister oder Kinder erforderlich macht.

Feuer oder Einbruch in die Privatwohnung oder das Unternehmen des Versicherten unmittelbar vor der Abreise.

eine unerwartete Kündigung des Versicherten von Arbeitgeberseite oder

der Versicherte fängt eine neue Arbeit an in Verbindung mit der unerwarteten Kündigung, das bedeutet, dass der Versicherte keine Möglichkeit hat, Urlaub in der Mietperiode/ innerhalb der Dauer der Pauschalreise zu machen.

1.5 Umfang des Versicherungsschutzes

Abbestellung

Die Versicherung deckt den Teil des Mietzinses des Versicherten, auf den der Vermieter im Falle der Abbestellung des Aufenthalts/ der Pauschalreise während der Versicherungsperiode Anspruch hat.

Unterbrechung

Die Versicherung deckt die Zahlung des Versicherten für die Tage, in denen der Aufenthalt/ die Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, d.h. von dem Tage an dem der Versicherte die Ferienwohnung verlassen hat.

1.6 Es gelten die folgenden Ausnahmen

Es besteht kein Versicherungsschutz sofern der Krankheitsfall oder Unfall, der die Ursache der Abbestellung bzw. Unterbrechung ist, bei Abschluss der Versicherung schon besteht und ein angemessener Behandlungsbedarf vor Beginn der Mietperiode schon zu erwarten war.

1.7 Selbstbeteiligung

Bei jedweder Unterbrechung der Mietperiode/ der auschalreise ist eine Selbstbeteiligung entsprechend 25 % des restlichen Mietzinsbetrags zu leisten.

1.8 Sonderbedingungen

Hat die, die Abbestellung bzw. Unterbrechung verursachende, Person, ihr 75. Lebensjahr vollendet, so beschränkt sich die Schadensersatzpflicht der Versicherungs-gesellschaft auf ein Maximum von DKK 10.000,- pro Mietverhältnis, ungeachtet dessen, dass die vereinbarte Versicherungssumme höher ist.

1.9 Verhalten im Schadenfall

Jeglicher Fall von Schaden ist vom Versicherten dem Vermietungsbüro sofort zu melden.

Krankheit/ Unfall/Tod

Eine Voraussetzung für Europæiskes Schadensersatzpflicht ist, dass der Versicherte vom behandelnden, örtlichen Arzt eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose vorweist sowie, dass der Versicherte, auf Verlangen, dem Arzt der Europæiske Zugang zu allen relevanten Krankenberichten, auch zu jenen über den früheren Krankheitsverlauf, gewährt. Im Falle von Unterbrechung muss der Versicherte den örtlichen Arzt vor der Abreise konsultieren.

Feuer oder Einbruch

Im Falle von Feuer oder Einbruch muss ein Polizeibericht beigefügt werden.

Arbeitslosigkeit

Im Falle von Arbeitslosigkeit ist eine Kopie der Kündigung beizufügen.

Im Falle des Anfangs einer neuen Anstellung ist eine Kopie des Arbeitsvertrages beizufügen.

2 GEMEINSAME BEDINGUNGEN

2.1 Versicherungssumme

Die in den Bedingungen aufgeführten Versicherungssummen und Teilsummen der einzelnen Deckungssummen machen die Grenze für die Haftpflicht der Europæiske bei allen Versicherungsereignissen aus, die während der Versicherungsperiode/der Pauschalreise eintreffen.

2.2 Doppelversicherung

Ersatzansprüche, die schon durch eine andere Versicherung gedeckt werden, werden von dieser Versicherung nicht erfasst.

2.3 Regress

Im Falle einer Auszahlung infolge dieser Reiseversicherung tritt Europæiske in alle Ihren Rechte in der betreffenden Sache ein.

2.4 Berufungsinstanz

Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherten und der Versicherungs-gesellschaft über die vorliegende Versicherung, oder führt ein erneuter Antrag an die Versicherungsgesellschaft zu keinem befriedigenden Ergebnis, so hat der Versicherte die Möglichkeit einer Berufung bei der folgenden Berufungsinstanz:

Ankenævnet for Forsikring, Anker Heegaards Gade 2, DK-1572 Kopenhagen V,

Tel.: (+45) 33 15 89 00 (10-13 Uhr).

Berufungen bei dieser Instanz sind auf einem Sonderformular und unter Entrichtung einer geringfügigen Gebühr einzubringen. Das benötigte Berufungsformular und die zur Entrichtung der Gebühr benötigte Postgirozahlkarte sind bei

Europæiske,

Ankenævnet for Forsikring,

der Auskunftsstelle Forsikringsoplysningen, Amaliegade 10, DK-1256 Kopenhagen K, Tel.: +45 33 13 75 55 (10-16 Uhr) erhältlich.

2.5 Gerichtsstand:

Klagen gegen Europæiske Rejseforsikring A/S sind vor dem Gericht Byretten oder dem Gericht Østre Landsret in Kopenhagen, Dänemark, zu erheben. Zwistigkeiten, die der hiesigen Versicherung entspringen sind laut dänischem Gericht zu entscheiden.

2.6 Stempelsteuer:

Die Stempelsteuer wird laut Paragraph 70 des dänischen Stempelgesetzes entrichtet.

2.7 Definitionen

In dieser Versicherung werden die nachstehenden Wörter wie folgt definiert:

Akute Krankheit. Unter akuter, deckungsberechtigter Krankheit ist eine neuentstandene Krankheit gemeint, eine begründete ernsthafte Krankheit oder eine unerwartete Verschlimmerung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.

Dies ist eine Übersetzung der Bedingungen des dänischen Versicherungsvertrages. Im Zweifelsfalle gelten die dänischen Originalbedingungen.

Die Versicherung ist bei Europæiske Rejseforsikring A/S, Frederiksberg Allé 3, DK-1790 Kopenhagen V, abgeschlossen – Fernruf (+45) 33 25 25 25

(zwischen 9-16 Uhr)- Fax (+45) 33 27 82 77

E-Mail Adresse info@europaeiske.dk.

 

 
 
 
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Informationen 

Weitere Informationen - bitte hier abrufen
 
 
 
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  Mietbedingungen

Vertragspartner ist NetFerie A/S, Bisnapvej 30, DK-9370 Hals. Für den Vertrag mit NetFerie gilt dänisches Recht. Gerichtsstand für Klagen des Mieters gegen NetFerie ist Aalborg.

Mietbedingungen - bitte hier abrufen

 
 
 
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